Februar 1962 Große Kreisstadt und ist die größte Stadt des gleichnamigen Landkreises. Biberach war Reichsstadt (nach 1648 Paritätische Reichsstadt), ist seit 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
33.708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88400
Vorwahlen
07351, 07352, 07357
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Biberach an der Riß – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Biberach an der Riß hat dem Vorschlag des Bauausschusses für einen neuen Bebauungsplan für das Projekt „Brunnadern – Waldseer Straße“ zugestimmt. Dieser Plan umfasst die Umsiedlung der Lidl-Filiale von der Waldseer Straße zu einem neuen Standort am Kreisverkehr, wo sich derzeit die Autoverwertung Auto-Peter und das Zollamt befinden. Der neue Lidl-Markt soll eine Verkaufsfläche von etwa 1.600 Quadratmetern haben und mehrere Geschosse mit weiteren Nutzungsmöglichkeiten wie Gewerbe oder ein Boardinghouse umfassen.
Zusätzlich plant das Autohaus Moll, seine Fläche stadtauswärts zu erweitern, was zusätzliche Stellplätze und eine Förderung der Elektromobilität beinhalten soll. Das Plangebiet umfasst circa 9,4 Hektar und die Stadtverwaltung unterstützt beide Vorhaben im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts. Der Bebauungsplan und die Bauvorschriften werden im Regelverfahren erstellt, einschließlich einer Umweltprüfung und Beteiligung von Bürgern und Behörden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.